Liebe Judoka, liebe Eltern!
Auf Basis der ab 01.07.2021 gültigen Verordnung des BMSGPK (2. COVID-19-Öffnungsverordnung, 2. COVID-19-ÖV) ist die Durchführung von Judo-Aktivitäten mit max. 100 Personen nach Vorlage eines 3G-Nachweises und Einhaltung des ÖJV für alle Judovereine in Österreich ausgearbeiteten Sicherheitskonzeptes gestattet.
Entsprechend gibt es keine Höchstteilnehmerzahl in unseren Trainings mehr!
Weiterhin gelten die allgemeinen Richtlinien des ÖJV, die von uns weiterhin vollständig befolgt werden.
- 3G-Regel:
Ein „Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr“ („Eintrittstest“) muss vor jedem Training vorgelegt werden. Dazu zählt:- Geimpft
- Genesen
- PCR-Test
- Antigentest
- Schultest
- Selbsttest mit QR-Code
- Test vor Ort
- Anwesenheitslisten:
Die Anwesenheit in den Trainingsgruppen wird von den Trainern in bewährter Weise protokolliert.
Zusätzlich müssen alle Eltern und Funktionäre sich in einer Anwesenheitsliste eintragen. Diese Listen werden für 21 Tage aufbewahrt und anschließend vernichtet. - Gesundheitscheck:
Vor dem Betreten der Halle wird die Körpertemperatur mittels kontaktlosem Fiebermesser überprüft und die allgemeine Befindlichkeit abgefragt.
Personen, welche Symptome aufweisen (>37,5°C) oder sich krank fühlen, dürfen am Training nicht teilnehmen!
Die Daten werden von uns nicht aufgezeichnet, sondern nur zur Beurteilung vor Ort verwendet.
Alle Sportler und Eltern sind angehalten, selbstständig ihre Temperaturkurve zu überprüfen und auf ev. Symptome zu achten.
- Einverständniserklärung:
Vor der Teilnahme am Training muss vom Sportler oder einem gesetzlichen Vertreter (< 18 Jahre) eine Einverständniserklärung unterschrieben werden. Ohne Unterschrift darf am Training nicht teilgenommen werden.
Bitte die Einverständniserklärung bereits ausgefüllt zum ersten Training mitnehmen!
- Hygienemaßnahmen:
Der Verein sorgt für eine Desinfektion der Trainingsfläche zwischen den Einheiten sowie für eine Lüftung der Halle. Von den Sportlern wird erwartet, dass sie geduscht sowie mit sauberem Kimono zur Trainingseinheit erscheinen. Die allgemeinen Hygieneregeln (in den Ellbogen nießen, regelmäßiges Händewaschen) sind einzuhalten.
- Abstand halten:
Im Judotraining muss kein Abstand mehr eingehalten werden. Außerhalb der Matte (Foyer, Garderobe, Parkplatz) gilt die allgemeine Abstandsregel (>1m)
Nur wenn wir uns alle gemeinsam an die Regeln halten, ist ein sicherer Trainingsbetrieb möglich. Wir bitten euch um eure Mithilfe. Sollte sich jemand nicht fit fühlen, bitte bleibt zuhause!
Sollte sich jemand entgegen dieser Richtlinien verhalten, kann dies zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb bis zum Ende der COVID-19 Krise führen!